AGB 2019

German Version

  1. Allgemeines
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
    Vertragsbedingungen zwischen der Carderobe Service GbR und unseren Mietern. Unsere AGB gelten mit dem erteilten Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages an uns auch dann, wenn sie dem Mieter vorher nicht gesondert offengelegt
    wurden, da sie jederzeit auf unserer Homepage nachzulesen sind. Unser Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ist stets als freibleibend anzusehen, solange nicht der Abschluss eines Mietvertrages durch uns bestätigt wurde. Jeder wirksame Vertrag setzt den Abschluss in schriftlicher Form voraus.
    Eine rechtsverbindliche Vorbestellung bzw. Reservierung kommt nur mit Zahlungseingang des Mietzinses zustande.
  2. Fristen / Termine
    Die Carderobe Service GbR bemüht sich, die anzumietenden Schließfachanlagen rechtzeitig bereitzustellen. Die Einsatz- und Öffnungszeiten der Schließfächer werden individuell je nach Veranstaltung vereinbart und werden sichtbar an den Carderobe-Fahrzeugen ausgehängt.
  1. Mietgegenstand und Mietdauer
    Der Mietvertrag kommt über ein Schließfach der Größe S, S+Volt, bzw. der Größe L zustande. Das Schließfach wird dem Mieter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen zur Aufbewahrung von Gegenständen zur Verfügung gestellt. Jede missbräuchliche Verwendung der Schließfächer ist untersagt. Die Unterbringung gefährlicher, verderblicher oder verbotener Gegenstände jeder Art ist untersagt. Die Mietdauer richtet sich nach den vorbezeichneten Einsatz- und Öffnungszeiten.
  1. Miet- und Kautionszahlung
    Der Mietzins sowie die Kautionszahlung werden spätestens bei Übergabe des Schließfaches fällig. Der Mietzins wird je Veranstaltung von der Carderobe Services GbR festgelegt und am Fahrzeug und/oder Counter ausgehängt. 
  1. Auskunftspflicht des Mieters
    Der Mieter muss zur Anmietung eines Schließfaches ein Angebotsformular (auch in digitaler Form möglich), welches von der Carderobe Services GbR zur Verfügung gestellt wird, wahrheitsgemäß ausfüllen und unterschreiben. Der Mieter hat sich vor Zustandekommen des Mietvertrages durch ein mit einem Lichtbild versehenes Dokument, wie zum Beispiel einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein, auszuweisen.
  1. Mieterverpflichtung / Schadensersatz
    Der Mieter hat die ausgehändigten Schließfachschlüssel sorgfältig zu behandeln und am Ende der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüsselsystems (Schlüssel, Garderobenmarke) wird eine pauschale Verlustgebühr in Höhe von 10,00 euro zur Zahlung fällig. Dieser pauschale Schadensersatz ist vom Mieter sofort zu zahlen. Bei Nichtzahlung des pauschalen Schadensersatzes durch den Mieter macht die Carderobe Service GbR ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Mieter eingebrachten Sachen bis zur endgültigen Zahlung geltend.      
  1. Kaution
    Der Mieter ist verpflichtet, bei Übergabe des Schlüsselsystems (Schlüssel und Garderobenmarke) eine Kaution in Höhe von 10,00 Euro zu hinterlegen. Der Kautionsbetrag wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Schlüsselsystems an den Mieter zurückgezahlt oder bei einer Verlängerung der Mietzeit mit dem Mietzins bzw mit Versendungskosten verrechnet.
  1. Haftung des Vermieters
    Die Carderobe Service GbR beschränkt ihre Haftung auf vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter für jeden Schadensfall in Höhe von 250,00 euro pro Schließfach und Mietzeit. Eine weitergehende Haftung besteht bei Aufbrechen und Entwendung des Inhaltes eines Schließfachs in den vereinbarten Öffnungszeiten, bei Diebstahl des gesamten Carderobe-Fahrzeuges sowie im Brandfall. Der Mieter hat die Höhe des Schadens durch Vorlage der Original-Anschaffungsbelege nachzuweisen, wobei nur der Zeitwert der eingebrachten Sachen von der Carderobe Service GbR zu ersetzen ist. Die Carderobe Service GbR haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Verhalten des Mieters entstehen, wie zum Beispiel durch Schlüsselverlust oder durch arglistiges Verhalten des Mieters.
  1. Nichtabholung der eingebrachten Sachen
    Bei Nichtabholung der eingebrachten Sachen durch den Mieter hat der Mieter die Kosten für die Rücksendung der eingebrachten Sachen an seine angegebene Adresse zu tragen. Der Mieter hat darüber hinaus eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 euro für die Carderobe Service GbR zu zahlen. Die pauschaleBearbeitungsgebühr sowie die Versendungskosten sindals Vorauszahlung fällig. Bis zum Zahlungseingang macht die Carderobe Service GbR von ihrem Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen Gebrauch. Die Haftung für Schäden, die im Rahmen der Versendung der eingebrachten Sachen entstehen, wird ausgeschlossen.
  1. Umfang der Verpflichtungen und Nebenabsprachen
    Maßgebend für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist deren schriftlicher Inhalt. Mündliche Absprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.
  1. Gerichtsstand und Recht
    Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Berlin.
  1. Salvatorische Klausel
    Werden Teile der AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der restliche Teil der AGB unberührt. Die Carderobe Service behält sich vor, die unwirksamen Teile gegen wirksame zu ersetzen.

Euer Carderobe Service GbR Team